Geheime UFO-Akten: Was enthüllen Regierungsdokumente?


 

Redaktion

Viele Regierungs- und Geheimdienstakten, die das Thema UFOs behandeln, sind auch heute noch geheim. Sie werden teilweise bereits seit Jahrzehnten unter Verschluss gehalten. Weltweit fordern engagierte Forscher eine komplette Freigabe des Materials. In Großbritannien sollen 18 »Top Secret« eingestufte Dokumente zum kommenden März vom Verteidigungsministerium in die National Archives wandern. Das bedeutet aber noch nicht, dass sie auch veröffentlicht werden. Aus Deutschland wurden nun auch einige interessante Fakten bekannt.

Wenn UFOs doch nichts als Irrtümer und Hirngespinste sind, warum dann die jahrzehntelange Geheimhaltung durch Behörden weltweit? Eine berechtigte Frage! Warum werden Aspekte der nationalen Sicherheit ins Spiel gebracht, warum andererseits Zeugen und Vorfälle immerfort ins Lächerliche gezogen? Und warum wird von offizieller Seite nachweislich gelogen, sofern auch nur die Frage nach der Existenz von UFO-relevanten Akten gestellt wurde?

Allein schon wegen des geheimdienstlichen Hintergrunds wurde und wird vielfach verschleiert und vernebelt. Methoden, Privatsphäre, nationale Sicherheit – alles typische Argumente, um Dokumente beharrlich unter Verschluss zu halten und damit gleichzeitig das Thema als solches herunterzuspielen, als ob es bei der ganzen Verschwiegenheit gar nicht um die UFOs selbst ginge.

Im britischen Verteidigungsministerium (MoD) werden Dokumente zu etlichen UFO-Sichtungen seit mehr als 30 Jahren geheim gehalten. Zum Jahreswechsel 2013/14 wurde klar, dass eine Freigabe nicht erfolgen werde – die Bearbeitung verzögere sich wegen zusätzlicher Anforderungen. Die Regierung musste sich natürlich eine massive Vertuschung vorwerfen lassen.

Einige UFO-Forscher sprachen davon, die Dokumente könnten die Schlüsselbeweise dafür enthalten, dass Aktivitäten außerirdischer Wesen auch in Großbritannien verzeichnet wurden. Nun wisse man diese hochbrisante Information nicht zu handhaben, daher die Verschleppung. Gerade spezifische Daten zu unerklärlichen Vorgängen, die sich Ende 1980 im Rendlesham Forest zugetragen haben, dürften ebenfalls unter die langjährige MoD-Geheimhaltung fallen, so die naheliegende Vermutung. In jenes »britische Roswell« waren hochrangige Militärs involviert, damals, als nahe dem Luftwaffenstützpunkt Bentwaters-Woodbridge mindestens ein unidentifiziertes Flugobjekt landete.

Anfang Juli 2015 erhielt nun Lord Black of Brentwood seitens der britischen Regierung immerhin die Zusicherung, die vorhandenen UFO-Akten würden im kommenden März vom MoD an die National Archives überstellt werden. Einige UFO-Forscher sind überzeugt davon, genau dieses Material enthalte die erwarteten Existenzbeweise für außerirdische Intelligenzen, da die hochgeheimen Papiere in Privatbüros verschiedener Kabinettminister aufbewahrt worden seien. Es handele sich um 18 MoD-Akten zu unidentifizierten Phänomenen im Luftraum. Sie werden mit dem Kürzel MO9/18 referenziert, was laut Verteidigungsminister Earl Howe der Verweis auf eben jene privaten Büros sei. Allerdings ist auch die Überstellung an die britischen Nationalarchive kein Garant für eine öffentliche Preisgabe des Materials. Diese Entscheidung wird dann erst dort getroffen.

Nick Pope, der selbst drei Jahre lang im MoD für Untersuchungen zur Existenz von UFOs zuständig war, geht davon aus, dass die Akten etliche faszinierende Sichtungen beschreiben werden. Seiner Ansicht nach aber werden sie nicht die britische Variante von Roswell abgeben und keinerlei Informationen über UFO-Hangars und geborgene Außerirdische enthalten. Hier hält er den Ball also eher flach. Vielleicht weiß er sehr genau warum, insgesamt arbeitete Pope 21 Jahre für das MoD. Deshalb vermutet manch einer auch dauerhafte Abhängigkeiten.

Dass die geheimen MoD-UFO-Dokumente auch Informationen zum Rendlesham-Fall enthalten, steht jedenfalls schon jetzt fest. Im letzten Jahr nämlich erfolgte zumindest eine diesbezüglich positive Antwort des MoD auf eine Anfrage, die John Burroughs unter dem Gesetz zur Informationsfreiheit gestellt hatte. US Airman First Class John Burroughs war damals, 1980, auf der gemeinsam von USA und UK betriebenen RAF Woodbridge stationiert und wurde Zeuge der mysteriösen Vorgänge, und zwar weitaus direkter als ihm lieb war: Er erlitt damals Strahlenschäden und kämpft seitdem um Entschädigung.

Die Geschichte von John Burroughs ist umso bemerkenswerter, als sich am 29. Dezember 1980 und damit nur einen Tag nach dem Rendlesham-Zwischenfall der berühmte Cash-Landrum-Fall ereignete, nahe Huffman im US-Bundesstaat Texas. Damals sahen drei Zeugen bei der Fahrt auf einer abgelegenen Landstraße vor sich ein riesiges diamantförmiges Objekt über den Baumwipfeln schweben. Es leuchtete hell und strahlte eine extreme Hitze ab. Auch hier traten bei den Zeugen schwere gesundheitliche Probleme auf. Ein Radiologe bestätigte den schädigenden Einfluss durch ionisierende Strahlung. So das Wesentliche zu diesem Vorfall in knappen Worten.

Also: Zwei weit voneinander entfernt stattfindende rätselhafte UFO-Ereignisse an direkt aufeinanderfolgenden Tagen – in beiden Fällen mit physischen Auswirkungen auf Zeugen. Das alles kann wohl weder blanker Zufall noch ein Fantasieprodukt sein. Was wird dazu in den Akten stehen? Werden sie überhaupt offengelegt oder aber wieder in der Versenkung verschwinden? Fadenscheinige Argumente stehen an der Tagesordnung, wenn es um Geheimnisse geht. Da macht das UFO-Thema keine Ausnahme. Aber nicht immer weiß die linke Hand, was die rechte tut. Und so kommt es gelegentlich schon einmal vor, dass Geheimnisse versehentlich ans Tageslicht gelangen und folglich schleunigst Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet werden müssen.

Ein prominenter Fall: Die CIA verwies eine an UFO-Material interessierte Initiative einst doch glatt an die NSA – man selbst habe nichts, aber beim technischen Geheimdienst gebe es Dokumente. Nicht wenige sogar. Da hatte man sich also einmal kräftig vergaloppiert, die NSA musste die Existenz des Materials eingestehen und wand sich schlussendlich damit heraus, die Schriftstücke nicht einmal dem damals zuständigen Bundesrichter Gerhart A. Gesell vorzulegen, sondern ihn lediglich mit einer knappen, begründenden Zusammenfassung zufriedenzustellen. Anhand derer sollte er dann entscheiden, ob eine Freigabe möglich ist oder eben nicht. Natürlich genügte ihm die NSA-Begründung. So entschied er nach Einsichtnahme ins eher spärliche Dossier: Die Akten müssen weiterhin unter Verschluss bleiben. Doch die Gegenseite gab so schnell nicht auf.

Die Gruppe Citizens Against UFO Secrecy (Bürger gegen UFO-Geheimhaltung) unter Leitung des US-Anwalts Peter Gersten drängte nun auf Freigabe des seitens der NSA von Eugene F. Yeates unterzeichneten und notariell beglaubigten Affidavits. Durfte die Öffentlichkeit nicht wenigstens diese Zusammenfassung sehen? Nein, gleichfalls nicht! Nach langem Hin und Her wurde das Papier dann doch freigegeben, allerdings stark zensiert. Ganze Seiten waren geschwärzt worden. Schließlich müsse stets die Privatsphäre genannter Personen geschützt, außerdem jeder Passus unkenntlich gemacht werden, in dem geheimdienstliche Methoden enthüllt wurden oder generell negative Auswirkungen auf die nationale Sicherheit zu befürchten waren. Da blieb am Ende nicht mehr viel übrig.

Memorandum von Lieutenant Colonel Charles Halt an das britische Verteidigungsministerium bezüglich eines Zwischenfalls in Rendlesham Forest mit dem Titel »Unexplained Lights«

Mittlerweile liegt das als »Top Secret Umbra« eingestufte Dokument in einer weit weniger stark zensierten Form vor. Insgesamt ist darin gar nicht so viel von UFOs die Rede. Schließlich handelt es sich um eine Begründung zur Geheimhaltung der originalen Akten – und so wird darauf verwiesen, dass bei Freigabe unter anderem Kommunikationssysteme, geheimdienstliche Kapazitäten und Methoden der NSA bekannt würden, unter Gefährdung der nationalen Sicherheit versteht sich. Alles erweckte den Anschein, das UFO-Phänomen als eigentlicher Inhalt sei zweitrangig, es gehe einzig und allein um den Schutz geheimdienstlicher Infrastruktur und Methodik.

Nun handelte es sich wie gesagt um ein Dokument der Einstufung »Top Secret Umbra«. Diese hohe Klassifizierung zeigt an: Die Originalquellen der Information sind von höchster Sensibilität. Das Umbra-Dokument selbst aber umschreibt sie, spricht daher lediglich von »geheimen Quellen« oder »besonderer nachrichtendienstlicher Information«. Auch wird die jeweilige Methode der Informationsbeschaffung keinesfalls erörtert. Erst wenn die Dokumente zusätzlich noch mit »Gamma« codiert sind, wird es konkreter.

Dies galt aber nicht für das aus dem Jahr 1980 stammende Yeates-Affidavit. Kein Gamma, keine konkrete Information. Warum tat man sich dann aber so schwer, allein nur diese begründende Zusammenfassung öffentlich zu machen? Bis heute sind einige Passagen unkenntlich geblieben. Waren es zunächst 75 Prozent des Dokuments, waren es dann 1997 noch 20 Prozent. Ein interessantes Detail am Rande: Nachdem der bekannte UFO-Forscher und Kernphysiker Stanton Friedman die heftig geschwärzten NSA-Seiten wiederholt in Fernsehsendungen gezeigt hatte, entschloss man sich bei der NSA offenbar, die zensierten Passagen in der nächsten Version einfach weiß zu übertünchen. Und schon sah alles längst nicht mehr so dramatisch aus!

Schließlich wurden dann auch 156 wiederum stark zensierte UFO-Dokumente durch die NSA freigegeben. Bemerkenswert: Im vergangenen Jahr erklärte die NSA gegenüber dem UFO-Forscher John Greenewald, die nicht-zensierten Original-UFO-Dokumente seien unauffindbar. Man könne nicht einmal ein einziges Original finden. Wie Greenewald feststellt, seien sämtliche Originale im Zuge der Zensurarbeit vernichtet worden oder aber verloren gegangen. So kann man es natürlich auch machen.

In Deutschland wollen UFO-Forscher natürlich gleichfalls schon lange wissen, was hinter den Kulissen so alles gespielt wird. So hatte Robert Fleischer von Exopolitik Deutschland ein Mitglied des Deutschen Bundestages auf die Existenz der sogenannten VN-Resolution A/33/426 zur Suche nach außerirdischem Leben sowie UFO-Forschung hingewiesen und nachgehakt, wie es um die Umsetzung dieser Resolution in der Bundesrepublik Deutschland bestellt sei bzw. warum nie eine Umsetzung erfolgt sei.

2009 wurde dann eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages für dieses MdB-Mitglied verfertigt, Titel: »Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen.« Der private UFO-Forscher Frank Reitemeyer erfuhr über Fleischer von dieser Ausarbeitung und versuchte, mittels des Rechts zur Informationsfreiheit Akteneinsicht zu erhalten.

Die Verwaltung des Bundestages wollte dieses Recht allerdings nicht gewähren. Reitemeyer klagte und erhielt nun Recht. Dann, in der Berufung, wurde es ihm jedoch wieder aberkannt. Erst kürzlich wurde der Klage zur Einsichtnahme in die »UFO-Akte des Bundestages« dann in letzter Instanz stattgegeben: Nach Jahren entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 25. Juni 2015 also endgültig zur Sache. Bei der »UFO-Akte des Bundestages« dreht es sich nicht einmal um geheime Forschungsprojekte einschlägiger Bundesbehörden, sondern wie schon erwähnt lediglich um eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Die Inhalte sind zum größten Teil tatsächlich nicht allzu spektakulär, enthalten weithin Bekanntes aus öffentlich zugänglichen Quellen.

Die Rede ist natürlich auch von der besagten Resolution der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1978. Gemäß dem grundsätzlichen Charakter solcher Resolutionen werden nur Empfehlungen für interessierte Mitgliedsstaaten ausgesprochen, keine rechtlich bindenden Forderungen. Doch immerhin werden geeignete Schritte auf nationaler Ebene nahegelegt, eine wissenschaftliche Erforschung und Untersuchung außerirdischen Lebens einschließlich UFOs zu koordinieren sowie den Generalsekretär entsprechend zu informieren.

Bemerkenswert ist dabei auch das Fehlen von Zynismus oder jeglichen Beigeschmacks des Unseriösen, wie er in der öffentlichen Diskussion hier sonst zum Standard gehört. Im Gegenteil, der Text verweist auch auf die Tatsache, dass Großbritannien wie Frankreich sich mit vergleichbaren Fragestellungen auseinandergesetzt haben und ihre Erkenntnisse nach anfänglicher Geheimhaltung in den vergangenen Jahren teils sogar via Internet veröffentlichten.

Dies lege die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit der Problematik befassten oder nach wie vor damit befassen. Früher habe auch das Ost-West-Konfliktdenken bedingt, UFO-Sichtungen zu untersuchen, da sie auf den militärischen Gegner zurückgehen könnten – was wiederum auch Deutschland genügend Anlass geboten haben könnte, solche Analysen durchzuführen. Neben den bereits früher von privaten Forschern aufgespürten UFO-Akten wird hier der Widerspruch zu den zahlreichen offiziellen Beteuerungen klar, es werde keine UFO-Forschung betrieben und somit gebe es auch keinerlei Aktenmaterial.

Tatsächlich stellte sich nach umfassenden Recherchen von Andreas Müller von grenzwissenschaften.de heraus, dass auch der deutsche Bundesnachrichtendienst über vormals geheime Akten verfügte, die UFO-Untersuchungen an der Innerdeutschen Grenze belegen. Damit bestätigt sich auch, dass der deutsche Geheimdienst sich durchaus mit der Materie befasste. Die Akte »B 206/1914« zielt zwar nicht unmittelbar auf »Phänomene« im eigentlichen Sinne ab, auch nicht auf den Nachweis außerirdischer Kontakte, sondern völlig zeitgemäß auf die Warschauer-Pakt-Staaten und ihre geheimen Entwicklungen. Dabei kommen aber bis heute unerklärliche Sichtungen zum Vorschein.

Noch eine abschließende Bemerkung zur UFO-Akte des Deutschen Bundestages: In einem mit »Sachstand« bezeichneten Zusatzpapier werden schließlich weitere allgemeine Informationen dargestellt, wobei ausdrücklich auf Frankreich hingewiesen wird, als einzigem EU-Mitgliedsstaat, in dem UFO-Sichtungen offiziell dokumentiert und publiziert werden. In diesem Kontext kommt die Sprache auch auf den COMETA-Bericht von 1999, ohne allerdings dessen wesentlichste Feststellung aufzugreifen, nämlich dass UFOs nicht nur ein reales Phänomen darstellen, sondern am wahrscheinlichsten auch außerirdischer Natur sind.

Erklärte Skeptiker sprachen der privat organisierten COMETA-Gruppe zwar Kompetenz ab, doch dürfte das kaum wirklich gelingen. Immerhin zählten zu dieser Gruppe hochrangige Militärs, Politikwissenschaftler, Physiker und Astronomen sowie Experten aus Avionik und Raumfahrt, darunter auch André Lebeau, Leiter der staatlichen französischen Raumfahrtagentur CNES. Es dürfte kaum kompetentere Fachleute geben.

Von Beruf Skeptiker zu sein, stellt für manche Zeitgenossen augenscheinlich eben doch den höchsten Kompetenzgrad dar. Wird sich daran etwas ändern, wenn (vielleicht) im März 2016 die britischen UFO-Akten an die Öffentlichkeit gelangen? Sicherlich nicht. Aber vielleicht werden einige Details zu bisher unbekannten UFO-Sichtungen bekannt, wie Nick Pope mutmaßt. Die wirklich großen Geheimnisse werden jedenfalls gewiss nicht enthüllt.

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Bildnachweis: „RAF Woodbridge East Gate“ by Taras Young – Own work. Licensed under CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons,

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viaGeheime UFO-Akten: Was enthüllen Regierungsdokumente? – Kopp Online.

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