Privatgutachten
Als Privatgutachten bezeichnet man alle Gutachten, die nicht von einer sogenannten „heranziehenden Stelle“ beauftragt werden.
Inhalt und Umfang des Gutachtens werden vom Auftraggeber und dem Sachverständigen gemeinsam festgelegt.
Alle für den zu begutachtenden Sachverhalt relevanten Fakten sind zu erarbeiten.
Gerichtsgutachten
Der grundsätzliche Unterschied zum Privatgutachten besteht darin, dass dem Sachverständigen genau umrissene Teilbereiche und Fragestellungen zur Bearbeitung und Beantwortung gegeben werden. Anders als im Privatgutachten hat der Sachverständige ausschließlich die gestellten Fragen des Gerichtes zu beantworten. Er ist Gehilfe des Gerichts und ersetzt lediglich dessen fehlenden technischen Sachverstand und darf nur das begutachten, was das Gericht Ihm vorgibt.
Schiedsgutachten
Schiedsgutachter, werden auch Schlichter und Mediatoren genannt.
In den letzten Jahren wird vermehrt versucht, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Bei diesen alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren genannt – „für Alternative Dispute Resolution“), wird ein neutraler Dritter, der Schlichter eingeschaltet, um mit dessen Hilfe eine Einigung zu finden, oder eine Streitfrage zu klären.
Die Vorteile eines Schiedsgutachterverfahrens gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren sind folgende:
Dauer des Verfahrens
Gerichtsverfahren können Jahre dauern und zu einer weiteren Eskalation des Konfliktes führen.
Kostenvorteile
In der Regel weisen Schlichtungsverfahren insbesondere bei höheren Streitwerten erhebliche Kostenvorteile gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren auf.
Erhalt der Geschäftsbeziehungen
Schlichtungsverfahren sind einigungsorientiert. Sie schonen die Geschäftsbeziehung und fördern die weitere Zusammenarbeit.
Kein Anwaltszwang
Die Parteien können selbst entscheiden, ob sie zur Kostenoptimierung oder aus anderen Gründen auf anwaltliche Begleitung, ganz oder teilweise, verzichten wollen.
Vertraulichkeit
Schlichtungsverfahren sind nicht öffentlich. Wenn also der Schutz der beiden Parteien wichtig ist, sollte dieses Verfahren gewählt werden.
Es ist besser zu früh als zu spät einen unabhängigen Sachverständigen mit heranzuziehen.
z.B. bei Rechtsfragen:
die Auslegung eines Vertragstextes.
Bei Tatsachenfragen:
Bei Vorliegen von Mängeln oder Schäden.
Liegt ein konstruktiver Mangel vor?
Liegt ein Ausführungsmangel vor?
Wie ist der Schaden entstanden?
Warum ist der Schaden entstanden?
Wer ist für den Schaden verantwortlich?
Wer ersetzt den Schaden?
Versicherungsgutachten
Die Erstellung eines Gutachtens (Wertermittlung oder Schadensgutachten).
Im Schadensfall ggf. die Abwicklung des Schadens, sowie die Beantwortung von Einzelfragen.
Schadensgutachten
Die Besonderheiten des Schadensgutachtens im Versicherungsbereich besteht u.a. in der Ausgangssituation.
Die eine Partei behauptet zunächst einen Schaden und das ursächliche Ereignis, welches zum Ereignis führte.
Die andere Partei prüft diese Ansprüche im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses und veranlasst in der Regel den Ausgleich des Schadens.